Die Stiftung Sammlung Bührle zieht ins neue Zürcher Kunsthaus. Welche Herkunft haben diese Bilder?

256 Seiten, 20.4 × 13.5 cm, Klappenbroschur
ISBN 978-3-85869-995-4, 2. Auflage

Mit vierfarbigen Bildtafeln und zahlreichen historischen Fotos
Dieser Titel ist auch als E-Book erhältlich

Erschienen am 24.08.2015

Schwarzbuch Bührle

Raubkunst für das Kunsthaus Zürich?

EUR 36,00 Alle Preisangaben inkl. MwSt.

Mit der geplanten Übernahme von Emil G. Bührles Gemäldesammlung durch das Kunsthaus Zürich prangt der Name des Waffenlieferanten Nazideutschlands auf einer wichtigen öffentlichen Kulturinstitution. Doch woher stammen Bührles Bilder? Das Buch geht der Herkunft vieler bedeutender Kunstwerke, unter anderem von Manet, Monet, van Gogh und Cézanne, nach und wirft Fragen zu Raubkunst und Fluchtgut auf.
Der Name Emil G. Bührle steht für die Verknüpfung von Waffen und Kultur, von Geld und Macht, für Arroganz und Knauserigkeit, für unternehmerische Kühnheit und Rücksichtslosigkeit. Bührle hat die Vorstellung kultiviert, dass Kunst den Menschen veredle. Wer Sinn für das Schöne habe, könne kein schlechter Mensch sein. Bührle hatte nie Skrupel wegen seiner Tätigkeit als Waffenfabrikant – im Gegenteil. Und er hat an alle verkauft, die seine Kanonen bezahlen konnten. Hauptkunde während des Zweiten Weltkrieges war jedoch Nazideutschland.
Nun soll der größte Teil von Bührles Gemäldesammlung vom Kunsthaus Zürich übernommen werden und den Grundstock im geplanten Erweiterungsbau von David Chipperfield bilden. Der Name Bührle prangt also auf einer der wichtigsten Kulturinstitutionen der Stadt Zürich. Das wirft Fragen von öffentlichem Interesse auf: Woher stammen Bührles Bilder? Wo handelt es sich um Raubkunst beziehungsweise Fluchtgut? Wie kam Bührle zu seinem Reichtum? Wie wurde das Waffengeschäft mit Nazideutschland abgewickelt? Welche Rolle spielte Bührle im Kunstraubsystem der Nazis? Und welchen künstlerischen Wert hat die Bührlesammlung überhaupt?
Das Buch soll die Diskussion um ein schwieriges Erbe fördern und verweist darauf, dass die Vergangenheit in Bezug auf Raub- und Fluchtkunst sich so lange zurückmeldet, bis sie wirklich aufgearbeitet ist.

Thomas Buomberger, geboren 1952, Historiker, war von 1984 bis 1997 Redaktor beim Schweizer Fernsehen. Er lebt in Winterthur.

Guido Magnaguagno, geboren 1946, ist Kunsthistoriker und war Vizedirektor am Kunsthaus Zürich sowie Direktor des Museum Tinguely in Basel. Heute ist er als freischaffender Ausstellungsmacher und Publizist tätig und lebt in Brissago und Zürich.

»Das Schwarzbuch Bührle lanciert die Diskussion um Fluchtkunst. [...] Hinter den hellen Bildern der Sammlung Bührle stecken schwierige Fragen, die auf Antworten warten. Die Schweiz wird sich der Diskussion um Fluchtgut stelllen müssen. Dreh- und Angelpunkt ist die Erforschung der Herkunft der Bilder, die auch die Umstände eines Verkaufs berücksichtigen muss. Damit über 70 Jahre nach Kriegsende begangenes Unrecht nicht stillschweigend fortgesetzt wird.«

Ellinor Landmann, SRF

»Die Autoren des Schwarzbuchs verlangen die Offenlegung des Vertrags des Kunsthauses mit der Stiftung Sammlung Bührle und eine völlige Transparenz der Herkunft der Bilder, die in der öffentlichen Sammlung ausgestellt werden wie auch jener Werke, die in den Privatbesitz der Bührle-Erben transferiert wurden, um Nachforschungen zu erschweren. Das Archiv der Stiftung ist zwar für 632 Werke digitalisiert und öffentlich zugänglich, wird aber von Experten als lückenhaft eingestuft. In zugänglichen Dokumenten ist häufig von ›regulären Verkäufen in schwieriger Zeit‹ die Rede.«

Rudolf Walther, taz

»Die eigentlich Brisanz des Schwarzbuchs ist, dass Buomberger/Magnaguagno die Definition für Werke, die man an die ursprünglichen Besitzer zurückgeben müsste, weiter fassen, als bisher üblich: Sie nehmen nicht nur Raubkunst ins Visier, sondern auch Fluchtgut. Also nicht nur Werke, welche das Naziregime den jüdischen Besitzern gestohlen hatte, sondern auch Bilder, die Verfolgte selber verkauften, weil sie zum Beispiel Geld brauchten für ihre Flucht. In der Schweitz gelten diese Käufe – im Gegensatz zur neuen Auffassug in Deutschland – als legal. Die Schweiz habe hier Nachholbedarf – für die Sammlung Bührle wie für das Gurlitt-Erbe in Bern und generell für die Museumssammlungen, lässt sich Buombergers Forderung zusammenfassen.«

Sabine Altorfer, Nordwestschweiz
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